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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.08.2005 - 7 ME 120/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8393
OVG Niedersachsen, 16.08.2005 - 7 ME 120/05 (https://dejure.org/2005,8393)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2005 - 7 ME 120/05 (https://dejure.org/2005,8393)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2005 - 7 ME 120/05 (https://dejure.org/2005,8393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Beeinträchtigung öffentlicher Interessen durch gewerbliche Altpapiersammlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG; § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG
    Sammlung von Altpapier; Beeinträchtigung öffentlicher Interessen

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung öffentlicher Interessen durch gewerbliche Altpapiersammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 26
  • AbfallR 2005, 231
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 192/07

    Zulässigkeit der Altpapiersammlung durch ein Entsorgungsunternehmen neben dem

    Mit der allgemeinen Berfürchtung, gewerbliche Sammlungen von Abfällen unterliefen die dem öffentlichen Entsorgungsträger gegenüber grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, können angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 -, NVwZ-RR 2006, 26).

    Der Begriff der "Sammlung" in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 KrW-/AbfG dürfte im gleichen Sinne wie das Einsammeln in § 4 Abs. 5 KrW-/AbfG und § 49 KrW-/AbfG zu verstehen sein, da er nicht das Sammeln der Abfälle im privaten Haushalt, sondern den Vorgang nach Bereitstellen der Abfälle zur Abholung erfassen will (ebenso Lersner, in Lersner/Wendenburg, § 4 Rdnr. 42: Da das Betretungsrecht des § 14 Abs. 1 sich nur auf überlassungspflichtige Abfälle beziehe, fielen bei freiwilligen Hol- und Bringsystemen nach dem Verständnis des Gesetzgebers diese wohl unter Sammeln; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 -, NVwZ-RR 2006, 26, das eine Container-Sammlung als "Sammlung" i.S.v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 angesehen hat).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. August 2005 (Az. 7 ME 120/05, NVwZ-RR 2006, 26) ausgeführt, dass jedenfalls mit der allgemeinen Befürchtung, gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden können.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

    Angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zu Gunsten gewerblicher Sammlungen können überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung nicht bejaht werden (NdsOVG, Beschl. v. 16.08.2005 - 7 ME 120/05 - NVwZ-RR 2006, 26, 27).
  • VG Lüneburg, 18.09.2007 - 2 B 59/07

    Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung; Anforderungen an die formellen

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ( Beschluss vom 10. Juni 2003 -9 ME 1/03 -, NdsVBl 2004, 107; Beschluss der Kammer v. 19.8.2004 -2 B 61/04 -;so auch VG Stade, Beschl. v. 31.5.2005 -6 B 678/05 -AbfallR 2005, 231 und wohl auch Nds. OVG, Beschluss v. 16.8.2005 -7 ME 120/05 -AbfallR 2005, 231, ebenso Thärichen, Öffentliche Interessen im Abfallrecht, 2003/2004, S. 55 ff; Prelle/Thärichen, Gewerbliche Abfallsammlungen zwischen öffentlichen Interessen und unternehmerischer Freiheit, AbfallR2004, 206; Zandonella/Thärichen, Bioabfälle zwischen öffentlicher und privater Entsorgung : Zum Begriff der "überwiegenden öffentlichen Interessen" in § 13 III 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 16.8.2005 -7 ME 120/05 -AbfallR 2005, 231) sollen angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkungen der Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht mit der allgemeinen Befürchtung begründet werden können , gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht.

  • VG Lüneburg, 17.09.2007 - 2 B 56/07

    Einschaltung eines privaten Entsorgungsträgers als Grund für einen Wegfall der

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10. Juni 2003 - 9 ME 1/03 -, NdsVBl 2004, 107; Beschluss der Kammer v. 19.8.2004 - 2 B 61/04 - ;so auch VG Stade, Beschl. v. 31.5.2005 - 6 B 678/05 - AbfallR 2005, 231 und wohl auch Nds. OVG, Beschluss v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 - AbfallR 2005, 231, ebenso Thärichen, Öffentliche Interessen im Abfallrecht, 2003/2004, S. 55 ff; Prelle/Thärichen, Gewerbliche Abfallsammlungen zwischen öffentlichen Interessen und unternehmerischer Freiheit, AbfallR2004, 206; Zandonella/Thärichen, Bioabfälle zwischen öffentlicher und privater Entsorgung : Zum Begriff der "überwiegenden öffentlichen Interessen" in § 13 III 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 - AbfallR 2005, 231) sollen angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkungen der Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht mit der allgemeinen Befürchtung begründet werden können , gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht.

  • VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlungen; Gebührenerhöhung; Förderung

    Die Kammer lässt die von der Antragsgegnerin unter Berufung auf Entscheidungen anderer Gerichte bejahte Frage dahinstehen, ob ein einer gewerblichen Sammlung entgegenstehendes überwiegendes öffentliches Interesse bereits dann besteht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der gewerblichen Sammlung der Einstieg in eine flächendeckende Altpapiererfassung auf Dauer geplant ist (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 23.02.2006 - 12 A 147/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 16.08.2005 - 7 ME 120/05 -, NVwZ-RR 2006, 26).
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2395/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. August 2005 (Az. 7 ME 120/05 , NVwZ-RR 2006, 26) ausgeführt, dass jedenfalls mit der allgemeinen Befürchtung, gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden können.".
  • VG Bayreuth, 09.11.2006 - B 2 K 05.661

    Rechtfertigung der Beauftragung gewerblicher Dritter durch § 13 Abs. 1 S. 1

    Eine Untersagungsanordnung sei erst dann gerechtfertigt, wenn feststehe, dass durch die gewerbliche Sammlung nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft begründet würden (vgl. dazu OVG Lüneburg, Az.: 7 ME 120/05).
  • VG Augsburg, 15.02.2008 - Au 4 S 08.2

    "Blaue Tonne"; Durchführung gewerblicher Sammlungen von PPK-Abfällen; Begriff der

    Ob überwiegende öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung entgegen stehen, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen (vgl. BayVGH vom 12. Juli 2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG vom 16.8.2005, Az. 7 ME 120/05, NVwZ-RR 2006, 26 f.).
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08

    Gewerbliche Altpapiersammlungen aus Privathaushalten

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. August 2005 (Az. 7 ME 120/05 , NVwZ-RR 2006, 26) ausgeführt, dass jedenfalls mit der allgemeinen Befürchtung, gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden können.".
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2491/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. August 2005 (Az. 7 ME 120/05 , NVwZ-RR 2006, 26) ausgeführt, dass jedenfalls mit der allgemeinen Befürchtung, gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden können.".
  • VG München, 11.12.2007 - M 17 S 07.5458

    Gewerbliche Sammlung; Überwiegende öffentliche Interessen

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Rechtsprechung
   VG Stade, 30.05.2005 - 6 B 678/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22601
VG Stade, 30.05.2005 - 6 B 678/05 (https://dejure.org/2005,22601)
VG Stade, Entscheidung vom 30.05.2005 - 6 B 678/05 (https://dejure.org/2005,22601)
VG Stade, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 6 B 678/05 (https://dejure.org/2005,22601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AbfallR 2005, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Frankfurt/Main, 23.05.1997 - 9 G 1205/97

    Begriff überwiegende öffentliche Interessen

    Auszug aus VG Stade, 30.05.2005 - 6 B 678/05
    Ein Überwiegen entgegenstehender öffentlicher Interessen liegt daher vor, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers existenziell gefährdet wird (vgl. OVG Brandenburg, a.a.O; VG Frankfurt/M., Beschluss vom 23. Mai 1997 - 9 G 1205/97 - NVwZ-RR 1998, 167, 167; Kunig in Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, Kommentar 2. Auflage, § 13, Rdn. 37; Frenz, a.a.O., § 13, Rdn. 66), vorbehaltlich eines davon unabhängigen öffentlichen Interesses an einer geordneten Durchführung der gewerblichen Sammlung.
  • OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 122/04
    Auszug aus VG Stade, 30.05.2005 - 6 B 678/05
    Der Gesetzgeber wollte mit den Einschränkungen der Überlassungspflicht in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG die Berechtigung auch gewerblicher Abfallsammlungen als eine der bisher schon üblichen Formen der Kreislaufwirtschaft anerkennen (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 B 122/04 -).
  • VG Lüneburg, 18.09.2007 - 2 B 59/07

    Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung; Anforderungen an die formellen

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ( Beschluss vom 10. Juni 2003 -9 ME 1/03 -, NdsVBl 2004, 107; Beschluss der Kammer v. 19.8.2004 -2 B 61/04 -;so auch VG Stade, Beschl. v. 31.5.2005 -6 B 678/05 -AbfallR 2005, 231 und wohl auch Nds. OVG, Beschluss v. 16.8.2005 -7 ME 120/05 -AbfallR 2005, 231, ebenso Thärichen, Öffentliche Interessen im Abfallrecht, 2003/2004, S. 55 ff; Prelle/Thärichen, Gewerbliche Abfallsammlungen zwischen öffentlichen Interessen und unternehmerischer Freiheit, AbfallR2004, 206; Zandonella/Thärichen, Bioabfälle zwischen öffentlicher und privater Entsorgung : Zum Begriff der "überwiegenden öffentlichen Interessen" in § 13 III 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 16.8.2005 -7 ME 120/05 -AbfallR 2005, 231) sollen angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkungen der Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht mit der allgemeinen Befürchtung begründet werden können , gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht.

    In der diesem Beschluss vorangegangenen Entscheidung hat das VG Stade (Beschl. v. 31.5.2005 -6 B 678/05 -in [...]) die Ansicht vertreten, ein Überwiegen entgegenstehender öffentlicher Interessen liege vor, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers gefährdet wird.

  • VG Lüneburg, 17.09.2007 - 2 B 56/07

    Einschaltung eines privaten Entsorgungsträgers als Grund für einen Wegfall der

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10. Juni 2003 - 9 ME 1/03 -, NdsVBl 2004, 107; Beschluss der Kammer v. 19.8.2004 - 2 B 61/04 - ;so auch VG Stade, Beschl. v. 31.5.2005 - 6 B 678/05 - AbfallR 2005, 231 und wohl auch Nds. OVG, Beschluss v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 - AbfallR 2005, 231, ebenso Thärichen, Öffentliche Interessen im Abfallrecht, 2003/2004, S. 55 ff; Prelle/Thärichen, Gewerbliche Abfallsammlungen zwischen öffentlichen Interessen und unternehmerischer Freiheit, AbfallR2004, 206; Zandonella/Thärichen, Bioabfälle zwischen öffentlicher und privater Entsorgung : Zum Begriff der "überwiegenden öffentlichen Interessen" in § 13 III 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 - AbfallR 2005, 231) sollen angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkungen der Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht mit der allgemeinen Befürchtung begründet werden können , gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht.

    In der diesem Beschluss vorangegangenen Entscheidung hat das VG Stade (Beschl. v. 31.5.2005 - 6 B 678/05 - in juris) die Ansicht vertreten, ein Überwiegen entgegenstehender öffentlicher Interessen liege vor, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers gefährdet wird.

  • VG München, 11.12.2007 - M 17 S 07.5458

    Gewerbliche Sammlung; Überwiegende öffentliche Interessen

    Eine solche e-xistentielle Gefährdung bestehe, wenn die zum Betrieb der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen notwendige Planungssicherheit nicht mehr gewährleistet sei, ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Betrieb unmöglich gemacht oder die geordnete Abfuhr und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sonst nicht mehr gewährleistet sei ( OVG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2004, Az. 2 B 122/04, 2 B 135/05, Mitt. NWstGB 2005, 25-26; VG Stade, Beschluss v. 21.06.2005, Az. 6 B 678/05 ).
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Rechtsprechung
   VG Hannover, 06.07.2005 - 11 A 1884/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29216
VG Hannover, 06.07.2005 - 11 A 1884/03 (https://dejure.org/2005,29216)
VG Hannover, Entscheidung vom 06.07.2005 - 11 A 1884/03 (https://dejure.org/2005,29216)
VG Hannover, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 11 A 1884/03 (https://dejure.org/2005,29216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 Nr. 4 KrwVAbfG; § 10 KrwVAbfG; § 11 KrwVAbfG; § 12 KrwVAbfG; § 16 Abs. 1 NAbfG; § 16a NAbfG; § 17 NAbfG; § ... 2 Abs. 1 Ziff. 2 BBergG; § 4 Abs. 4 BBergG; § 51 BBergG; § 52 Abs. 2 Ziff. 2 BBergG; § 53 Abs. 1 BBergG; § 55 Abs. 1 Ziff. 6 BBergG; § 55 Abs. 2 BBergG; § 5 NachwV; § 13 NachwV
    Reichweite des Bergbauprivileges sowie Anforderungen des Unmittelbarkeits-Zusammenhanges in § 2 Abs. 2 Ziff. 4 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWVAbG); Voraussetzungen für die bergrechtliche Behandlung von Abfallanfall; Unterbrechung des so genannten ...

  • Wolters Kluwer

    Reichweite des Bergbauprivileges sowie Anforderungen des Unmittelbarkeits-Zusammenhanges in § 2 Abs. 2 Ziff. 4 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWVAbG); Voraussetzungen für die bergrechtliche Behandlung von Abfallanfall; Unterbrechung des so genannten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AbfallR 2005, 231
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.04.2003 - C-116/01

    SITA

    Auszug aus VG Hannover, 06.07.2005 - 11 A 1884/03
    Der EuGH hat vielmehr am 02.04.2003 (Rechtssache C-116/01 SITA Ecoservice) entschieden, dass bei einem aus mehreren Abschnitten bestehenden Verfahren zur Aufarbeitung von Abfällen die Einstufung als Beseitigung oder Verwertung anhand der Betrachtungsweise nur des ersten Vorgangs vorzunehmen ist, dem die Abfälle nach ihrer Verbringung zugeführt werden sollen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 M 18/21

    Genehmigung und Betrieb einer Anlage zur Entsorgung bergbaulicher Abfälle;

    Zwar erscheint zweifelhaft, ob - wie der Antragsgegner im angefochtenen Bescheid unter Bezugnahme auf das Urteil des VG Hannover vom 6. Juli 2005 (11 A 1884/03 - juris Rn. 63) angenommen hat - bei dieser Variante ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen wäre, weil die Errichtung einer neuen Deponie einen neuen abfallrechtlichen Tatbestand schaffen und den Bergbaubezug der Abfälle entfallen lassen würde mit der Folge, dass das Genehmigungsverfahren nicht unter Bergrecht fallen würde.
  • VG Hannover, 18.12.2008 - 4 A 154/07

    Abfall; Abfallbesitzer; Abfallentsorgungsanlage; Abfallzuweisung; Andienung;

    Dem entsorgungspflichtigen Abfallbesitzer wird aufgegeben, wie er seiner Entsorgungs- und Verwertungspflicht nachzukommen hat (vgl. Kix / Nernheim / Wendenburg, NAbfG, § 16 Anm. 1; VG Hannover, Urt. v. 06.07.05 - 11 A 1884/03).
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